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Effiziente Kochöfen für Nigeria und Ruanda

Nigeria, Ruanda | seit Mai 2025 | atmosfair gGmbH
In Nigeria und Ruanda kochen Millionen Haushalte noch immer über offenen Feuerstellen oder einfachen Holzkohleöfen. Das hat schwerwiegende Folgen: hoher Holzverbrauch, gesundheitsschädlicher Rauch und große zeitliche Belastung, vor allem für Frauen und Kinder. Außerdem werden dabei erhebliche CO2-Emissionen freigesetzt.

Unsere Zusammenarbeit mit atmosfair in diesem Projekt setzt genau hier an. Mit dem hocheffizienten SAVE80-Kochofen inkl Wonderbox wird sauberes, schnelles und sparsames Kochen ermöglicht. Der Holzverbrauch sinkt um bis zu 90 %. Gleichzeitig verkürzt sich die tägliche Kochzeit deutlich, und die Rauchbelastung in den Haushalten wird stark reduziert.

Frau kocht mit SAVE80 Kochofen
 
Frau verwendet einen Save 80 Kochofen
Die Beurer-Stiftung fördert pro Jahr 650 dieser effizienten Kochöfen in Nigeria und Ruanda, was zu einer jährlichen CO2-Einsparung von rund 2.000 t führt.

Mehr Wirkung auf vielen Ebenen:

  • Klimaschutz & Umwelt: Weniger Holzverbrauch schützt lokale Wälder und reduziert CO2-Emissionen sowie Rußpartikel.
  • Gesundheit: Saubere Verbrennung senkt die Rauchbelastung – Studien zeigen eine verbesserte Lungenfunktion.
  • Soziale Entlastung: Haushalte sparen Geld und Zeit, insbesondere Frauen und Kinder profitieren durch bessere Bildungs- und Entwicklungschancen.
  • Wirtschaftliche Entwicklung: Die lokale Produktion, unter anderem in der neuen Ofenfabrik in Kigali (Ruanda), schafft Arbeitsplätze, fördert Ausbildung und stärkt die regionale Wirtschaft.

Das Projektziel ist eine langfristig selbsttragende Struktur, die Klimaschutz, Waldschutz und Armutsbekämpfung verbindet.

So verbessert das Projekt nachhaltig die Lebensbedingungen von Millionen Menschen in Nigeria und Ruanda.

Einblicke in die Benutzung der effizinten Kochöfen
Unterstützen Sie dieses Projekt:

Beurer-Stiftung
IBAN: DE08 6305 0000 0021 2360 35
Sparkasse Ulm
BIC: SOLADES1ULM
Verwendungszweck: „Projektbezeichnung"

Für Ihre Spende erhalten Sie von uns eine Bestätigung über Ihre Geldzuwendung im Sinne des §10b des Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des privaten Rechts.